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Pflegefall |Hilfe im Pflegefall | Ratgeber Pflege
Der praktische Ratgeber zu Ihren Rechten, Ansprüchen und den Pflegegraden
Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 € -
Engler, Marina: Sofort Hilfe im Pflegefall
Sofort Hilfe im Pflegefall , Ihr Praxishandbuch für die Pflegeplanung Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, steht das Leben auf dem Kopf. Egal, ob es sich um ein plötzliches Ereignis wie einen Schlaganfall oder eine sich schleichend entwickelnde Pflegebedürftigkeit handelt. Partner, Eltern oder Schwiegereltern benötigen dann deutlich mehr Unterstützung und es stellen sich drängende Fragen, die oft schnelle Antworten erfordern. Können wir die Pflege zu Hause bewältigen? An wen können wir uns wenden? Wie beantragen wir einen Pflegegrad und welche finanziellen Hilfen stehen uns zu? Für ausführliche Recherchen und Planungen bleibt in dieser ohnehin schon belastenden Situation häufig wenig Zeit. Dieser Ratgeber der Stiftung Warentest bietet einen schnellen Überblick über die wichtigsten Schritte im Pflegefall und unterstützt Sie bei der Organisation einer auf Ihren Bedarf abgestimmten Krankenpflege. Im Leitfaden werden zudem alle Neuerungen der aktuellen Pflegereform von 2023, die größtenteils 2024 in Kraft getreten ist erläutert. Kompakt, mit klaren Antworten und praktischem Rat hilft dieses Buch in schwierigen Zeiten, einen klaren Kopf zu bewahren und die bestmögliche Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu finden. Sie können das Handbuch komplett durchlesen oder sich nur die für Sie wichtigen Abschnitte aus dem Inhalt heraussuchen. - Erfolg beim Pflegeantrag - von Pflegebedarf und Pflegestufe bis zu Widerspruch und Klage - Pflege lernen und Beratung - Unterstützung durch Familie und Beratungsstellen - Pflege und Beruf - gesetzliche Regelungen für eine Auszeit und Zuschüsse - Was zahlt die Pflegeversicherung - Leistungen für ambulante und stationäre Pflege - Häusliche Pflege - Pflegedienst, Tagespflege, Nachtpflege, Hilfskräfte aus Osteuropa - Wohnformen mit Pflege - Pflegeheim, betreutes Wohnen, Pflege-WG und Hausgemeinschaften - Wenn das Geld nicht reicht - Versicherungen, Staat, Schwerbehindertenausweis , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.90 € | Versand*: 0 € -
Wegweiser Pflegefall - Schnelle Hilfe für Angehörige (Baake, Carmen P.)
Wegweiser Pflegefall - Schnelle Hilfe für Angehörige , Bescheid wissen - Sicher handeln Aufgrund von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit kann ein Familienmitglied plötzlich auf die Hilfe anderer angewiesen sein - schnelle Orientierung in organisatorischen und rechtlichen Fragen ist dann notwendig. Hier hilft der Wegweiser Pflegefall mit vielen Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten und Praxistipps: Wenn es ohne Hilfe nicht mehr geht: Wer organisiert erste Pflegemaßnahmen? Was muss wo beantragt werden? Leistungen der Kranken- und Pflegekasse: Was steht dem Versicherten zu? Wie ist der Antrags- und Genehmigungsablauf? Feststellung der Pflegebedürftigkeit: Wie wird der Pflegegrad ermittelt? Wie läuft die Begutachtung ab? Welche Konsequenzen hat die Einstufung? Den richtigen Pflegedienst finden: Was ist beim Pflegevertrag zu beachten? Was ist über die Bezahlung zu wissen? Umzug ins Heim: Was ist bei der Auswahl zu bedenken? Was ist vertraglich zu beachten? Was muss man zu den Kosten wissen? Alternativen bedenken: Welche Finanzierungsmöglichkeiten und finanziellen Hilfen gibt es noch? Welche Wohnformen gibt es? Soziale Sicherung pflegender Angehöriger: Was gilt für Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung? Mit den Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG): Neu ab 01.01.2024: Verhinderungspflege bei Pflegebedürftigen unter 25 Jahren Neu ab 01.07.2025: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Neu ab 01.07.2024: Zusatzleistung, wenn die Pflegeperson eine medizinische Rehabilitation wahrnimmt Leistungserhöhung zum 01.01.2024 , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 202311, Produktform: Kartoniert, Beilage: 5_kartoniert, Autoren: Baake, Carmen P., Auflage: 23002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 256, Themenüberschrift: SOCIAL SCIENCE / Disease & Health Issues, Keyword: Pflegebedürftiger; Demenz; Familienpflegezeit; Pflegeberatung; Pflegekurse; Beratungseinsatz; Kurzzeitpflege; Hauswirtschaftliche Versorgung; Hilfsmittel; Medizinischer Dienst der Krankenkassen; Pflegezeit; Verhinderungspflege; Übergangspflege; Entlastungsbetrag; Doppelfunktionale Hilfsmittel; Pflegehilfsmittel; Grundpflege; Behandlungspflege; körperbezogene Pflegemaßnahmen; Pflegeperson; Häusliche Krankenpflege; Pflegeunterstützungsgeld; Freistellung; Betreuung; Pflegegutachten; Pflegekräfte; Pflegebedürftigkeit; SGB XI; Pflegeversicherung; Ambulante Pflege; Pflegedienst; Pflege zuhause; Häusliche Pflege; Pflegeheim; Altenheim; Pflegegrad; Begutachtung; Auszeit für P, Fachschema: Alter / Lebensführung~Gesellschaft / Medizin, Gesundheitswesen~Heilen - Heiler - Heilung~Medizin / Naturheilkunde, Volksmedizin, Alternativmedizin~Medizin / Ratgeber (allgemein)~Recht / Ratgeber (allgemein), Fachkategorie: Umgang mit Krankheit~Umgang mit dem Altern~Ratgeber, Sachbuch: Recht~Komplementäre Therapien, Heilverfahren und Gesundheit, Thema: Verstehen, Warengruppe: HC/Ratgeber Gesundheit, Fachkategorie: Krankheit und Sucht: soziale Aspekte, Thema: Orientieren, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Walhalla und Praetoria, Verlag: Walhalla und Praetoria, Verlag: Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 187, Breite: 125, Höhe: 13, Produktform: Kartoniert, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Vorgänger: 2783259, Vorgänger EAN: 9783802941474, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0035, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 19.95 € | Versand*: 0 € -
BACHBLÜTEN Pflegefall flüssig vet. 20 ml
10263634: cdVet Naturprodukte GmbH - BACHBLÜTEN Pflegefall flüssig vet. 20 ml
Preis: 9.80 € | Versand*: 3.90 €
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Wer zahlt im Pflegefall Ehepartner?
Im Pflegefall eines Ehepartners stellt sich die Frage, wer für die Pflegekosten aufkommt. Grundsätzlich sind Ehepartner dazu verpflichtet, füreinander zu sorgen und sich gegenseitig zu unterstützen. Dies bedeutet, dass im ersten Schritt das eigene Einkommen und Vermögen für die Pflege des Partners herangezogen wird. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. In bestimmten Fällen kann auch Sozialhilfe gewährt werden, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen. Letztendlich hängt die finanzielle Unterstützung im Pflegefall also von der individuellen Situation und den vorhandenen Ressourcen ab.
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Wer ist unterhaltspflichtig im Pflegefall?
Im Pflegefall sind grundsätzlich zunächst die pflegebedürftige Person selbst sowie deren Ehepartner unterhaltspflichtig. Sollten diese nicht in der Lage sein, den Unterhalt zu leisten, können auch die Kinder der pflegebedürftigen Person herangezogen werden. Die Unterhaltspflicht erstreckt sich dabei auf die Kosten für die Pflege und Betreuung der Person. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge und Härtefallregelungen, die berücksichtigt werden können. Letztendlich ist die genaue Regelung der Unterhaltspflicht im Pflegefall im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.
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Wer trägt die Kosten im Pflegefall?
Im Pflegefall können die Kosten für die Pflege von verschiedenen Stellen getragen werden. Zunächst übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten, abhängig von der Pflegestufe und dem Pflegegrad. Falls die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, müssen die Betroffenen und ihre Angehörigen einen Eigenanteil zahlen. Unter Umständen können auch Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden, um die Kosten zu decken. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die finanziellen Möglichkeiten im Pflegefall zu informieren und gegebenenfalls Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Wer letztendlich die Kosten trägt, hängt also von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Pflegegrad, dem Einkommen und Vermögen der Betroffenen sowie den Leistungen der Pflegeversicherung.
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Wie lautet die Wohnungsgeberbestätigung im Pflegefall?
Im Falle eines Pflegefalls gibt es keine spezielle Wohnungsgeberbestätigung. Die Wohnungsgeberbestätigung wird in der Regel vom Vermieter ausgestellt und dient dazu, den Einzug oder Auszug einer Person in einer Wohnung zu bestätigen. Im Pflegefall kann es jedoch notwendig sein, eine Bescheinigung über den Pflegebedarf oder eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, um bestimmte Leistungen oder Unterstützung in Anspruch nehmen zu können.
Ähnliche Suchbegriffe für Pflegefall-Hilfe-im-Pflegefall:
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Erste-Hilfe-Plan n.DGUV Information 204-001 L410xB590mm Ku.
Berufsgenossenschaftlicher Aushang nach DGUV Information 204-001 · Auf dem Aushang sind die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen kurz und prägnant zusammengefasst. Der Aushang gibt in plakativer Form die aktuellen Empfehlungen des Beirates für Erste Hilfe und Wiederbelebung bei der Bundesärztekammer wieder.
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Erste Hilfe im Polizei-Einsatz (Roelecke, Carsten~Voller, Britta)
Erste Hilfe im Polizei-Einsatz , Erste Hilfe im Polizei-Einsatz" ist ein länderübergreifendes Erste-Hilfe-Handbuch von Polizisten, für Polizisten: Dieser Leitfaden vermittelt aktives Grundlagenwissen mit direktem Praxisbezug. Damit liegt erstmals ein Handbuch vor, das den spezifischen Anforderungen des Polizeidienstes ebenso gerecht wird wie den Erwartungen, die ein allgemeiner Erste-Hilfe-Leitfaden erfüllen muss. Die Neuauflage führt erstmal die VErsorgung nach dem etablierten C-ABCDE-Schema in die Laienhilfe ein und nimmt das taktische Vorgehen in Bedrohungslagen in den Blick. Relevante Maßnahmen und Techniken wie das Tourniquet zur Blutstillung werden in Bilderstrecken ausführlich erklärt. Die zusätzliche Taschenkarte mit den wichtigsten Maßnahmen gibt Sicherheit im Ernstfall. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20181107, Produktform: Kartoniert, Autoren: Roelecke, Carsten~Voller, Britta, Edition: REV, Auflage: 18002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 280, Abbildungen: 182 farbige Abbildungen, 27 farbige Tabellen, Keyword: Bundespolizei; Polizei; Sicherheitsdienste; Zoll; C-ABCDE; Ersthelfer; Taktische Medizin, Fachschema: Notfall~Polizei / Einsatz~Polizei - Kriminalpolizei - Schutzpolizei - Volkspolizei~Sicherheitsdienst~Rettungsdienst~Medizin / Spezialgebiete, Fachkategorie: Erste Hilfe, Rettungsdienst~Medizinische Spezialgebiete, Warengruppe: HC/Medizin/Andere Fachgebiete, Fachkategorie: Polizei und Sicherheitsdienste, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Stumpf + Kossendey GmbH, Verlag: Stumpf + Kossendey GmbH, Verlag: Stumpf + Kossendey Verlagsgesellschaft mbH, Länge: 190, Breite: 124, Höhe: 15, Gewicht: 342, Produktform: Kartoniert, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Vorgänger EAN: 9783938179192, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0020, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 26.00 € | Versand*: 0 € -
Was tun beim Todesfall? | Hilfe im Trauerfall | Ratgeber Todesfall
Schnelle Hilfe beim Tod eines Angehörigen
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Was zahlt die Beihilfe im Pflegefall?
Was zahlt die Beihilfe im Pflegefall? Die Beihilfe zahlt im Pflegefall einen Zuschuss zu den Kosten für Pflegeleistungen, die nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt sind. Dies betrifft vor allem Beamte und deren Angehörige, die Anspruch auf Beihilfe haben. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem jeweiligen Beihilfesatz und kann je nach Bundesland variieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beihilfe nur einen Teil der Kosten übernimmt und eine private Pflegezusatzversicherung empfohlen werden kann, um die Versorgungslücke zu schließen.
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Was zahlt das Sozialamt im Pflegefall?
Das Sozialamt zahlt im Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für die Pflegebedürftigen. Dazu gehören zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder auch teilstationäre oder stationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem individuellen Pflegegrad und dem Bedarf an Unterstützung im Alltag. Um Leistungen vom Sozialamt zu erhalten, muss ein Antrag gestellt und die Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt werden.
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Wie hoch ist das schonvermögen im Pflegefall?
Im Pflegefall wird das Schonvermögen berücksichtigt, um sicherzustellen, dass Betroffene nicht ihr gesamtes Vermögen für die Pflegekosten aufbrauchen müssen. Das Schonvermögen variiert je nach Bundesland und beträgt in der Regel zwischen 2.600 und 5.000 Euro. Es dient dazu, dass Betroffene weiterhin über finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die genaue Höhe des Schonvermögens kann jedoch je nach individueller Situation und Pflegebedarf unterschiedlich sein. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die konkreten Regelungen und Möglichkeiten im Pflegefall zu informieren.
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Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung im Pflegefall?
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt im Pflegefall Leistungen, um die Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad, der den individuellen Pflegebedarf des Versicherten widerspiegelt. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt jedoch nicht die gesamten Kosten der Pflege, daher ist es ratsam, zusätzlich private Vorsorge zu treffen.
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