Produkte und Fragen zum Begriff Pflegefall-Hilfe-im-Pflegefall:
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Bescheid wissen - Sicher handeln Aufgrund von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit kann ein Familienmitglied plötzlich auf die Hilfe anderer angewiesen sein - schnelle Orientierung in organisatorischen und rechtlichen Fragen ist dann notwendig. Hier hilft der Wegweiser Pflegefall mit vielen Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten und Praxistipps: Wenn es ohne Hilfe nicht mehr geht: Wer organisiert erste Pflegemaßnahmen? Was muss wo beantragt werden? Leistungen der Kranken- und Pflegekasse: Was steht dem Versicherten zu? Wie ist der Antrags- und Genehmigungsablauf? Feststellung der Pflegebedürftigkeit: Wie wird der Pflegegrad ermittelt? Wie läuft die Begutachtung ab? Welche Konsequenzen hat die Einstufung? Den richtigen Pflegedienst finden: Was ist beim Pflegevertrag zu beachten? Was ist über die Bezahlung zu wissen? Umzug ins Heim: Was ist bei der Auswahl zu bedenken? Was ist vertraglich zu beachten? Was muss man zu den Kosten wissen? Alternativen bedenken: Welche Finanzierungsmöglichkeiten und finanziellen Hilfen gibt es noch? Welche Wohnformen gibt es? Soziale Sicherung pflegender Angehöriger: Was gilt für Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung?
Preis: 19.95 € | Versand*: 6.95 € -
Aufgrund von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit kann ein Familienmitglied plötzlich auf die Hilfe anderer angewiesen sein - schnelle Orientierung in organisatorischen und rechtlichen Fragen ist dann notwendig. Hier hilft der Wegweiser Pflegefall mit vielen Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten und Praxistipps. Wenn es ohne Hilfe nicht mehr geht: Wer organisiert erste Pflegemaßnahmen? Was muss wo beantragt werden? Leistungen der Kranken- und Pflegekasse: Was steht dem Versicherten zu? Wie ist der Antrags- und Genehmigungsablauf? Feststellung der Pflegebedürftigkeit: Wie wird der Pflegegrad ermittelt? Wie läuft die Begutachtung ab? Welche Konsequenzen hat die Einstufung? Den richtigen Pflegedienst finden: Was ist beim Pflegevertrag zu beachten? Was ist über die Bezahlung zu wissen? Umzug ins Heim: Was ist bei der Auswahl zu bedenken? Was ist vertraglich zu beachten? Was muss man zu den Kosten wissen? Alternativen bedenken: Welche Finanzierungsmöglichkeiten und finanziellen Hilfen gibt es noch? Welche Wohnformen gibt es? Soziale Sicherung pflegender Angehöriger: Was gilt für Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung? Mit den Leistungserhöhungen zum 1. Januar 2022.
Preis: 19.95 € | Versand*: 6.95 € -
Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, steht das Leben auf dem Kopf. Egal, ob es sich um ein plötzliches Ereignis wie einen Schlaganfall oder eine sich schleichend entwickelnde Pflegebedürftigkeit handelt. Partner, Eltern oder Schwiegereltern benötigen dann deutlich mehr Unterstützung und es stellen sich drängende Fragen, die oft schnelle Antworten erfordern. Können wir die Pflege zu Hause bewältigen? An wen können wir uns wenden? Wie beantragen wir einen Pflegegrad und welche finanziellen Hilfen stehen uns zu?Für ausführliche Recherchen und Planungen bleibt in dieser ohnehin schon belastenden Situation häufig wenig Zeit. Dieser Ratgeber der Stiftung Warentest bietet einen schnellen Überblick über die wichtigsten Schritte im Pflegefall und unterstützt Sie bei der Organisation einer auf Ihren Bedarf abgestimmten Krankenpflege. Im Leitfaden werden zudem alle Neuerungen der aktuellen Pflegereform von 2023, die größtenteils 2024 in Kraft getreten ist erläutert.
Preis: 22.90 € | Versand*: 6.95 € -
Wegweiser Pflegefall - Schnelle Hilfe für Angehörige , Bescheid wissen - Sicher handeln Aufgrund von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit kann ein Familienmitglied plötzlich auf die Hilfe anderer angewiesen sein - schnelle Orientierung in organisatorischen und rechtlichen Fragen ist dann notwendig. Hier hilft der Wegweiser Pflegefall mit vielen Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten und Praxistipps: Wenn es ohne Hilfe nicht mehr geht: Wer organisiert erste Pflegemaßnahmen? Was muss wo beantragt werden? Leistungen der Kranken- und Pflegekasse: Was steht dem Versicherten zu? Wie ist der Antrags- und Genehmigungsablauf? Feststellung der Pflegebedürftigkeit: Wie wird der Pflegegrad ermittelt? Wie läuft die Begutachtung ab? Welche Konsequenzen hat die Einstufung? Den richtigen Pflegedienst finden: Was ist beim Pflegevertrag zu beachten? Was ist über die Bezahlung zu wissen? Umzug ins Heim: Was ist bei der Auswahl zu bedenken? Was ist vertraglich zu beachten? Was muss man zu den Kosten wissen? Alternativen bedenken: Welche Finanzierungsmöglichkeiten und finanziellen Hilfen gibt es noch? Welche Wohnformen gibt es? Soziale Sicherung pflegender Angehöriger: Was gilt für Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung? Mit den Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG): Neu ab 01.01.2024: Verhinderungspflege bei Pflegebedürftigen unter 25 Jahren Neu ab 01.07.2025: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Neu ab 01.07.2024: Zusatzleistung, wenn die Pflegeperson eine medizinische Rehabilitation wahrnimmt Leistungserhöhung zum 01.01.2024 , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 202311, Produktform: Kartoniert, Beilage: 5_kartoniert, Autoren: Baake, Carmen P., Auflage: 23002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 256, Themenüberschrift: SOCIAL SCIENCE / Disease & Health Issues, Keyword: Pflegebedürftiger; Demenz; Familienpflegezeit; Pflegeberatung; Pflegekurse; Beratungseinsatz; Kurzzeitpflege; Hauswirtschaftliche Versorgung; Hilfsmittel; Medizinischer Dienst der Krankenkassen; Pflegezeit; Verhinderungspflege; Übergangspflege; Entlastungsbetrag; Doppelfunktionale Hilfsmittel; Pflegehilfsmittel; Grundpflege; Behandlungspflege; körperbezogene Pflegemaßnahmen; Pflegeperson; Häusliche Krankenpflege; Pflegeunterstützungsgeld; Freistellung; Betreuung; Pflegegutachten; Pflegekräfte; Pflegebedürftigkeit; SGB XI; Pflegeversicherung; Ambulante Pflege; Pflegedienst; Pflege zuhause; Häusliche Pflege; Pflegeheim; Altenheim; Pflegegrad; Begutachtung; Auszeit für P, Fachschema: Alter / Lebensführung~Gesellschaft / Medizin, Gesundheitswesen~Heilen - Heiler - Heilung~Medizin / Naturheilkunde, Volksmedizin, Alternativmedizin~Medizin / Ratgeber (allgemein)~Recht / Ratgeber (allgemein), Fachkategorie: Umgang mit Krankheit~Umgang mit dem Altern~Ratgeber, Sachbuch: Recht~Komplementäre Therapien, Heilverfahren und Gesundheit, Thema: Verstehen, Warengruppe: HC/Ratgeber Gesundheit, Fachkategorie: Krankheit und Sucht: soziale Aspekte, Thema: Orientieren, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Walhalla und Praetoria, Verlag: Walhalla und Praetoria, Verlag: Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 187, Breite: 125, Höhe: 13, Produktform: Kartoniert, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Vorgänger: 2783259, Vorgänger EAN: 9783802941474, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0035, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Mein Chef, der Pflegefall , Eigentlich möchte Anke nur, dass ihre drei wichtigsten Wünsche an das Leben in Erfüllung gehen. Wunsch Nummer eins - ihr Verhältnis zu ihrer Mutter soll sich bessern. Wunsch Nummer zwei - Robert, mit dem sie seit zwei Jahren ein Verhältnis hat, soll sich endlich von seiner Frau trennen. Wunsch Nummer drei - ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in der Druckerei, in der sie arbeitet. Dafür erträgt sie sogar monatelang die fiesen Mobbingattacken ihres Chefs. Doch alles kommt anders, als erwartet. "Man sieht sich immer zweimal im Leben", gibt Ankes Chef ihr am letzten Arbeitstag mit auf den Weg. Zu diesem Zeitpunkt ahnt noch niemand, wie mörderisch wahr diese Worte eines Tages werden ... , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 17.90 € | Versand*: 0 € -
Bei körperlichen Einschränkungen sind selbst einfache alltägliche Handlungen besonders schwierig oder gar unmöglich. Moderne Hilfsmittel können in diesen Fällen weiterhelfen - für mehr Selbstständigkeit und leichtere Alltagsbewältigung. Der Ratgeber »Das richtige Hilfsmittel für mich« informiert ausführlich über die einzelnen Schritte hin zum richtigen Hilfsmittel, zeigt Finanzierungsmöglichkeiten auf und beantwortet alle wichtigen Fragen rund um die Hilfsmittelversorgung: Wie wird ein Hilfsmittelbedarf ermittelt? Was zahlt die private Krankenversicherung, was die gesetzliche Kasse? Wo gibt es Festbeträge und wann muss dazugezahlt werden?
Preis: 14.95 € | Versand*: 6.95 € -
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Ähnliche Suchbegriffe für Pflegefall-Hilfe-im-Pflegefall:
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Wer zahlt im Pflegefall Ehepartner?
Im Pflegefall eines Ehepartners stellt sich die Frage, wer für die Pflegekosten aufkommt. Grundsätzlich sind Ehepartner dazu verpflichtet, füreinander zu sorgen und sich gegenseitig zu unterstützen. Dies bedeutet, dass im ersten Schritt das eigene Einkommen und Vermögen für die Pflege des Partners herangezogen wird. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. In bestimmten Fällen kann auch Sozialhilfe gewährt werden, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen. Letztendlich hängt die finanzielle Unterstützung im Pflegefall also von der individuellen Situation und den vorhandenen Ressourcen ab.
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Wer ist unterhaltspflichtig im Pflegefall?
Im Pflegefall sind grundsätzlich zunächst die pflegebedürftige Person selbst sowie deren Ehepartner unterhaltspflichtig. Sollten diese nicht in der Lage sein, den Unterhalt zu leisten, können auch die Kinder der pflegebedürftigen Person herangezogen werden. Die Unterhaltspflicht erstreckt sich dabei auf die Kosten für die Pflege und Betreuung der Person. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge und Härtefallregelungen, die berücksichtigt werden können. Letztendlich ist die genaue Regelung der Unterhaltspflicht im Pflegefall im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.
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Wie lautet die Wohnungsgeberbestätigung im Pflegefall?
Im Falle eines Pflegefalls gibt es keine spezielle Wohnungsgeberbestätigung. Die Wohnungsgeberbestätigung wird in der Regel vom Vermieter ausgestellt und dient dazu, den Einzug oder Auszug einer Person in einer Wohnung zu bestätigen. Im Pflegefall kann es jedoch notwendig sein, eine Bescheinigung über den Pflegebedarf oder eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, um bestimmte Leistungen oder Unterstützung in Anspruch nehmen zu können.
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Wer trägt die Kosten im Pflegefall?
Im Pflegefall können die Kosten für die Pflege von verschiedenen Stellen getragen werden. Zunächst übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten, abhängig von der Pflegestufe und dem Pflegegrad. Falls die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, müssen die Betroffenen und ihre Angehörigen einen Eigenanteil zahlen. Unter Umständen können auch Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden, um die Kosten zu decken. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die finanziellen Möglichkeiten im Pflegefall zu informieren und gegebenenfalls Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Wer letztendlich die Kosten trägt, hängt also von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Pflegegrad, dem Einkommen und Vermögen der Betroffenen sowie den Leistungen der Pflegeversicherung.
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Was zahlt die Beihilfe im Pflegefall?
Was zahlt die Beihilfe im Pflegefall? Die Beihilfe zahlt im Pflegefall einen Zuschuss zu den Kosten für Pflegeleistungen, die nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt sind. Dies betrifft vor allem Beamte und deren Angehörige, die Anspruch auf Beihilfe haben. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem jeweiligen Beihilfesatz und kann je nach Bundesland variieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beihilfe nur einen Teil der Kosten übernimmt und eine private Pflegezusatzversicherung empfohlen werden kann, um die Versorgungslücke zu schließen.
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Was zahlt das Sozialamt im Pflegefall?
Das Sozialamt zahlt im Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für die Pflegebedürftigen. Dazu gehören zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder auch teilstationäre oder stationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem individuellen Pflegegrad und dem Bedarf an Unterstützung im Alltag. Um Leistungen vom Sozialamt zu erhalten, muss ein Antrag gestellt und die Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt werden.
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Wie hoch ist das schonvermögen im Pflegefall?
Im Pflegefall wird das Schonvermögen berücksichtigt, um sicherzustellen, dass Betroffene nicht ihr gesamtes Vermögen für die Pflegekosten aufbrauchen müssen. Das Schonvermögen variiert je nach Bundesland und beträgt in der Regel zwischen 2.600 und 5.000 Euro. Es dient dazu, dass Betroffene weiterhin über finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die genaue Höhe des Schonvermögens kann jedoch je nach individueller Situation und Pflegebedarf unterschiedlich sein. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die konkreten Regelungen und Möglichkeiten im Pflegefall zu informieren.
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Wie schütze ich mein Vermögen im Pflegefall?
Wie schütze ich mein Vermögen im Pflegefall? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Vermögen im Pflegefall zu schützen. Eine Möglichkeit ist die frühzeitige Planung durch den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung, um die finanziellen Belastungen im Pflegefall abzufedern. Zudem kann die Errichtung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht helfen, die eigenen Wünsche und Interessen im Pflegefall zu wahren. Auch die rechtzeitige Übertragung von Vermögen an Angehörige oder die Einrichtung einer privaten Pflegevorsorge können helfen, das Vermögen zu schützen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
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Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung im Pflegefall?
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt im Pflegefall Leistungen, um die Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad, der den individuellen Pflegebedarf des Versicherten widerspiegelt. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt jedoch nicht die gesamten Kosten der Pflege, daher ist es ratsam, zusätzlich private Vorsorge zu treffen.
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Kann eine Immobilienschenkung im Pflegefall zurückgefordert werden?
Ja, unter bestimmten Umständen kann eine Immobilienschenkung im Pflegefall zurückgefordert werden. Wenn der Schenkende innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung auf Sozialleistungen angewiesen ist, kann das Sozialamt die Rückforderung der Schenkung verlangen, um die Kosten der Pflege zu decken. Es gibt jedoch Ausnahmen und individuelle Regelungen, die von Land zu Land unterschiedlich sein können. Es ist ratsam, sich bei einem Anwalt oder Notar über die genauen rechtlichen Bestimmungen zu informieren.
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Wie hoch ist der Selbstbehalt im Pflegefall?
Der Selbstbehalt im Pflegefall ist der Betrag, den Pflegebedürftige selbst für ihre Pflegekosten aufbringen müssen, bevor die Pflegeversicherung einspringt. Die Höhe des Selbstbehalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Pflegegrad und dem Einkommen des Pflegebedürftigen. In der Regel liegt der Selbstbehalt zwischen 0 und 50 Prozent der pflegebedingten Kosten. Es gibt auch eine Obergrenze für den Selbstbehalt, die je nach Pflegegrad variiert. Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen und Höhen des Selbstbehalts zu informieren, um im Pflegefall gut vorbereitet zu sein.
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Hat der Pflegefall keine Bleibe?
Wenn der Pflegefall keine Bleibe hat, sollte umgehend nach einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit gesucht werden. Je nach Situation kann dies eine Pflegeeinrichtung, ein betreutes Wohnen oder auch eine häusliche Pflege durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte sein. Es ist wichtig, dass der Pflegefall angemessen versorgt und betreut wird.